Besondere Anforderungen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
Im Gesundheitswesen bestehen besondere Risiken, da mehrere Faktoren gleichzeitig berücksichtigt werden müssen:
- eingeschränkte Mobilität von Patienten, wodurch Evakuierungen erschwert werden
- medizinische Betreuung während der Evakuierung, die koordiniert werden muss
- erhöhte Brandlast durch Geräte und Hilfsmittel
- Sauerstoffversorgung, die Brandverläufe beeinflussen kann
- komplexe Gebäudestrukturen, sodass Orientierung entscheidend ist
Deshalb ist eine spezialisierte Ausbildung notwendig, damit im Ernstfall schnell und sicher gehandelt werden kann.
Praxisnahe Ausbildung mit Evakuierungstraining
Die Schulung kombiniert Theorie und Praxis, sodass Teilnehmende realistische Szenarien trainieren und dadurch Sicherheit im Ernstfall gewinnen.
Teilnehmende lernen:
- sichere Evakuierung von nicht mobilen Personen
- Priorisierung in kritischen Situationen
- Zusammenarbeit mit Pflegepersonal und Einsatzkräften
- Umgang mit Feuerlöschern unter realistischen Bedingungen
Ihre Vorteile
- speziell für Pflege und Krankenhäuser entwickelt
- Evakuierungstraining unter realen Bedingungen
- Kombination aus Feuerwehrpraxis und Pflegeerfahrung
- rechtssichere Ausbildung nach DGUV 205-023 und 205-033
- Durchführung direkt im Unternehmen (Inhouse Berlin)
Preise der Brandschutzhelfer Ausbildung Berlin
Die Preise sind als Gruppenpauschale gestaltet, sodass mehrere Mitarbeitende gleichzeitig geschult werden können und dadurch die Kosten pro Person sinken.
600 € zzgl. MwSt
bis 6 Teilnehmer (100 € pro Person)
700 € zzgl. MwSt
bis 15 Teilnehmer (ab 47 € pro Person)
Anfahrt innerhalb Berlin inklusive
Alle Preise im Detail:
https://belgora-brandschutz.de/brandschutzhelfer-ausbildung-berlin-preise/
Leistungen inklusive
- Ausbildung nach DGUV 205-023 und 205-033
- praktische Feuerlöschübungen
- Einsatz eines Feuerlöschtrainers
- Schulungsunterlagen
- Teilnahmezertifikate
Gesetzliche Grundlagen
Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html
DGUV Information 205-023
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3646
DGUV Information 205-033
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2593
Jetzt Brandschutzhelfer Ausbildung für Pflegeeinrichtungen anfragen
Sichern Sie Ihre Einrichtung rechtssicher ab und bereiten Sie Ihr Team optimal auf den Ernstfall vor.
Angebot anfordern:
https://belgora-brandschutz.de/angebote-brandschutzhelfer-ausbildung/
Telefon: 030 559 559 12
E-Mail: anfrage@belgora-brandschutz.de
Interesse?
Gesetzliche Grundlagen
Die Ausbildung basiert auf folgenden gesetzlichen Vorgaben:
- Arbeitsschutzgesetz (§10 ArbSchG)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__10.html - Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/ - ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html - DGUV Information 205-023
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2592 - DGUV Information 205-033
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2593
Diese Vorschriften verpflichten Unternehmen und Einrichtungen dazu, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen sowie ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden.
Jetzt Brandschutzhelfer Ausbildung in Berlin anfragen
Stärken Sie den vorbeugenden Brandschutz in Ihrer Einrichtung, indem Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt schulen und optimal auf den Ernstfall vorbereiten.
Angebot direkt anfordern:
https://belgora-brandschutz.de/angebote-brandschutzhelfer-ausbildung/
Telefon: 030 559 559 12
E-Mail: anfrage@belgora-brandschutz.de
Ergänzende Leistungen
Neben der Ausbildung bieten wir auch weiterführende Leistungen im betrieblichen Brandschutz an.
Mehr dazu finden Sie unter
Brandschutzberatung und Flucht- und Rettungspläne.
FAQ – Brandschutzhelfer Ausbildung Pflege und Krankenhaus Berlin
Warum ist eine spezielle Brandschutzhelfer Ausbildung im Gesundheitswesen notwendig?
Pflegeheime und Krankenhäuser haben besondere Anforderungen, da viele Personen nicht selbstständig evakuiert werden können. Deshalb sind spezielle Schulungen erforderlich, die Brandbekämpfung und Evakuierung gemeinsam betrachten.
Ist die Brandschutzhelfer Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung zu organisieren. Diese Pflicht ergibt sich insbesondere aus § 10 ArbSchG sowie aus den Anforderungen der ArbStättV und ASR A2.2.
Was wird in der Schulung vermittelt?
Neben den Grundlagen des Brandschutzes liegt der Fokus auf Evakuierung, Verhalten im Notfall und praktischen Löschübungen. Die Inhalte orientieren sich an den DGUV Informationen 205-023 und 205-033.
Kann die Schulung im Pflegeheim oder Krankenhaus durchgeführt werden?
Ja. Die Ausbildung wird direkt vor Ort durchgeführt, sodass reale Bedingungen, Wege, Bewohnerstrukturen und organisatorische Abläufe berücksichtigt werden können.
Wie lange dauert die Schulung?
Die Schulung dauert in der Regel 2,5 bis 3 Stunden und umfasst Theorie sowie praktische Übungen.
Erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat?
Ja. Alle Teilnehmenden erhalten ein anerkanntes Zertifikat nach DGUV als Nachweis der durchgeführten Schulung.
Interesse?
Damit Ihre Einrichtung gut vorbereitet ist.
Ausbilden mit Erfahrung in der Brandvermeidung, als auch in der Brandbekämpfung
Erfahrung in der Erwachsenenausbildung als Ausbilder für Brandschutzbeauftragte, Ausbilder in der Feuerwehr FwDV2, Ausbilder in der Jugendfeuerwehr, sowie als Ausbilder für Betriebssanitäter und Ersthelfer.
Klicke hier, um Ihren eigenen Text einzufügen

