Brandschutzhelfer Ausbildung und Evakuierungshelferausbildung DGUV I205-023/033 (3-4UE)
Aufgaben der Brandschutzhelfer nach Information der DGUV
Aufgaben der Brandschutzhelfer nach Information der DGUV
Die Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023 beinhaltet zugleich die Evakuierungshelferausbildung und ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes, da sie festlegt, welche Aufgaben Brandschutz- und Evakuierungshelfer im Betrieb übernehmen und wie sie sich im Notfall richtig verhalten, damit Gefahren früh erkannt und Personen geschützt werden können.
BELGORA BRANDSCHUTZ unterstützt Unternehmen mit einer praxisnahen Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferausbildung sowie mit einer klaren und verständlichen Brandschutzberatung, sodass Sicherheit erhöht wird und gesetzliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden, während gleichzeitig klare Abläufe im Betrieb entstehen.
Ob Büro, Pflegeeinrichtung, Schule oder Produktionsbetrieb – unsere Schulung bereitet Mitarbeitende gezielt auf den Ernstfall vor, weil sie praxisnah aufgebaut ist und sichere Evakuierungen ermöglicht, wodurch mehr Handlungssicherheit im Arbeitsalltag entsteht.

Praktische Brandschutzhelfer Ausbildung in Berlin mit gasbetriebenem Feuerlöschtrainer
Gut ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind entscheidend für die Sicherheit im Betrieb, denn sie handeln im Brand- oder Notfall schnell und unterstützen andere Personen, sodass Gefahrenbereiche rechtzeitig verlassen werden und kleinere Brände früh bekämpft werden können, bevor größerer Schaden entsteht.
Gleichzeitig reduzieren geschulte Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Risiken, Kosten und Ausfallzeiten, wodurch der Betrieb auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig bleibt und Abläufe nicht unnötig unterbrochen werden.
Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), da es Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beschäftigte vor Gefahren zu schützen und Brände zu vermeiden:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Ergänzend regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Brandbekämpfung und Evakuierung in Arbeitsstätten, wobei sie klare Abläufe für den Notfall vorschreibt, damit Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
Die Anzahl der benötigten Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergibt sich aus der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, wobei in der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten entsprechend geschult sein müssen, damit im Notfall ausreichend Helfer zur Verfügung stehen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html
In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Evakuierungsrisiko, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Produktionsbetrieben, kann eine höhere Anzahl erforderlich sein, da dort besondere Gefahren bestehen und schneller reagiert werden muss.
Weitere konkrete Hinweise zu Inhalt und Ablauf der Ausbildung gibt die DGUV Information 205-023:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3646
Ergänzend bietet die DGUV Information 205-033 wichtige Informationen zu Evakuierung, Räumung und Verhalten im Notfall:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3916
Eine fachkundige Beratung hilft dabei, den tatsächlichen Bedarf korrekt einzuschätzen und alle gesetzlichen Vorgaben sicher einzuhalten.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernehmen im Notfall wichtige Aufgaben, da sie sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei der Evakuierung unterstützen. In der Ausbildung lernen die Teilnehmenden unter anderem:
Brandschutz- und Evakuierungshelfer lernen, Feuerlöscher richtig einzusetzen, damit Entstehungsbrände wirksam bekämpft werden können und sich ein Brand nicht weiter ausbreitet. Außerdem sind sie in der Lage, Alarme auszulösen und relevante Informationen weiterzugeben, sodass Hilfe schnell organisiert und weitere Maßnahmen eingeleitet werden können.
Darüber hinaus unterstützen sie bei der Evakuierung als Evakuierungshelfer, indem sie Personen sicher und geordnet aus dem Gefahrenbereich führen, während sie gleichzeitig darauf achten, Ruhe zu bewahren und Panik zu vermeiden, weil besonnenes Handeln im Notfall entscheidend ist. Zusätzlich gehört es zu ihren Aufgaben, die Feuerwehr einzuweisen und bei Bedarf zu unterstützen, damit Einsatzkräfte ohne Verzögerung tätig werden können.
Durch die Verbindung von Theorie und Praxis können diese Aufgaben sicher, strukturiert und verantwortungsvoll ausgeführt werden.
Unsere Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferausbildung entspricht vollständig den Vorgaben der DGUV sowie der ASR A2.2, sodass sie rechtssicher und anerkannt ist. Theorie und praktische Übungen werden sinnvoll kombiniert, damit Teilnehmende im Ernstfall ruhig bleiben und richtig handeln.
Die Ausbildung ist rechtssicher, anerkannt und wird individuell auf die Anforderungen Ihres Betriebs abgestimmt, wodurch ein nachhaltiger Nutzen entsteht.
Erhöhen Sie die Sicherheit in Ihrem Unternehmen und erfüllen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber durch eine professionelle Schulung Ihrer Mitarbeitenden, denn gut vorbereitete Teams reduzieren Risiken nachhaltig. Gemeinsam entwickeln wir ein Schulungskonzept, das zu Ihrem Betrieb passt, praxisnah ist und langfristig Wirkung zeigt.
Jetzt Brandschutz- und Evakuierungshelferausbildung anfragen
Kontakt:
Telefon: 030 559 559 12
E-Mail: anfrage@belgora-brandschutz.de
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Damit Ihre Einrichtung gut vorbereitet ist.
Ausbilden mit Erfahrung in der Brandvermeidung, als auch in der Brandbekämpfung
Erfahrung in der Erwachsenenausbildung als Ausbilder für Brandschutzbeauftragte, Ausbilder in der Feuerwehr FwDV2, Ausbilder in der Jugendfeuerwehr, sowie als Ausbilder für Betriebssanitäter und Ersthelfer.