Brandschutz- und Evakuierungshelfer – Pflicht und Sicherheit im Betrieb
Gut ausgebildete Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind entscheidend für die Sicherheit im Betrieb. Sie handeln im Brand- oder Notfall schnell und unterstützen andere Personen, sodass Gefahrenbereiche rechtzeitig verlassen werden können und kleinere Brände früh bekämpft werden, bevor größerer Schaden entsteht.
Gleichzeitig reduzieren geschulte Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer Risiken, Kosten sowie mögliche Ausfallzeiten. Dadurch bleibt der Betrieb auch in Ausnahmesituationen handlungsfähig und Abläufe werden nicht unnötig unterbrochen.
Rechtliche Grundlagen der Brandschutzhelferausbildung
Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), da es Arbeitgeber verpflichtet, Beschäftigte vor Gefahren zu schützen und Brände zu vermeiden:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/
Ergänzend regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Brandbekämpfung sowie die Evakuierung in Arbeitsstätten. Dabei werden klare Abläufe für den Notfall vorgeschrieben, damit Ordnung und Sicherheit gewährleistet sind:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv/
Wie viele Brandschutz- und Evakuierungshelfer sind erforderlich?
Die Anzahl der benötigten Brandschutz- und Evakuierungshelfer ergibt sich aus der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. In der Regel müssen mindestens fünf Prozent der Beschäftigten entsprechend geschult sein, damit im Notfall ausreichend Helfer zur Verfügung stehen:
https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A2-2.html
In Betrieben mit erhöhtem Brand- oder Evakuierungsrisiko, zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Produktionsbetrieben, kann jedoch eine höhere Anzahl erforderlich sein, da dort besondere Gefahren bestehen und schneller reagiert werden muss.
Weitere konkrete Hinweise zu Inhalt und Ablauf der Ausbildung gibt die DGUV Information 205-023:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3646
Ergänzend bietet die DGUV Information 205-033 wichtige Informationen zu Evakuierung, Räumung und Verhalten im Notfall:
https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3916
Eine fachkundige Beratung hilft Unternehmen dabei, den tatsächlichen Bedarf korrekt einzuschätzen und alle gesetzlichen Vorgaben sicher einzuhalten.
Aufgaben eines Brandschutz- und Evakuierungshelfers
Brandschutz- und Evakuierungshelfer übernehmen im Notfall wichtige Aufgaben, da sie sowohl bei der Brandbekämpfung als auch bei der Evakuierung unterstützen.
In der Ausbildung lernen die Teilnehmenden unter anderem:
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Feuerlöscher richtig einzusetzen, damit Entstehungsbrände wirksam bekämpft werden können
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Alarme auszulösen und wichtige Informationen weiterzugeben, sodass Hilfe schnell organisiert werden kann
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Personen geordnet aus Gefahrenbereichen zu führen und Evakuierungen zu unterstützen
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Ruhe zu bewahren und Panik zu vermeiden, weil besonnenes Handeln im Notfall entscheidend ist
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die Feuerwehr einzuweisen und Einsatzkräfte bei Bedarf zu unterstützen
Durch die Kombination aus Theorie und Praxis können diese Aufgaben sicher, strukturiert und verantwortungsvoll ausgeführt werden.
Rechtssichere Ausbildung nach DGUV und ASR A2.2
Unsere Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelferausbildung entspricht vollständig den Vorgaben der DGUV sowie der ASR A2.2. Dadurch ist die Ausbildung rechtssicher, anerkannt und praxisorientiert.
Theoretische Inhalte und praktische Übungen werden sinnvoll kombiniert, damit Teilnehmende im Ernstfall ruhig bleiben und richtig handeln können.
Die Schulung wird individuell auf die Anforderungen Ihres Betriebs abgestimmt, wodurch ein nachhaltiger Nutzen für den betrieblichen Brandschutz entsteht.
Brandschutzhelfer Ausbildung Leipzig & Umgebung
Ausbildung der Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer nach DGUV Information 205-023 / 205-033 (3–4 UE) in der Region Leipzig und Umgebung.
Praxisnahe Brandschutzhelferausbildung in Sachsen sowie Schulung zu den Aufgaben der Brandschutzhelfer im Betrieb.
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E-Mail: anfrage@belgora-brandschutz.de