Brandschutzunterweisung mit Feuerlöschtraining
Gesetzlicher Hintergrund der Brandschutzunterweisung und des Feuerlöschtrainings
Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen und sie zusätzlich im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen, damit sie im Notfall sicher handeln können. Da Brände unerwartet entstehen können und schnelles Handeln nötig ist, spielt eine gute Vorbereitung eine wichtige Rolle.
Damit Mitarbeitende im Ernstfall richtig reagieren, reicht reines Wissen nicht aus, sondern es braucht auch praktische Übungen. Aus diesem Grund verbindet eine Brandschutzunterweisung theoretische Inhalte mit Praxis, sodass Beschäftigte nicht nur wissen, was zu tun ist, sondern auch, wie sie richtig handeln.
Rechtliche Grundlagen im Überblick
Eine zentrale Grundlage ist § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, denn dort ist festgelegt, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung und zur Evakuierung treffen müssen. Außerdem müssen ausreichend Mitarbeitende benannt werden, damit sie im Notfall als Brandschutzhelfer unterstützen können.
Damit diese Pflichten klar geregelt sind und eingehalten werden, gelten weitere Vorschriften, die für alle Unternehmen verbindlich sind:
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§ 12 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, Beschäftigte regelmäßig zu unterweisen, und dazu gehört auch der Brandschutz, weil Sicherheit am Arbeitsplatz wichtig ist.
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§ 6 Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass Mitarbeitende über Brandbekämpfung und Evakuierung informiert werden müssen, damit sie vorbereitet sind und richtig reagieren.
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Die ASR A2.2 schreibt vor, dass der Umgang mit Feuerlöschern geübt werden muss, und sie legt zugleich fest, wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind.
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Die DGUV Vorschrift 1 sowie die DGUV Information 205-023 regeln Aufgaben und Ausbildung der Brandschutzhelfer, sodass Unternehmen rechtssicher handeln können.
Dadurch entstehen klare Vorgaben, die verständlich sind und gleichzeitig Sicherheit geben.
Warum Brandschutzunterweisung und Feuerlöschtraining wichtig sind
Eine Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden und zusätzlich dokumentiert werden, damit der Nachweis jederzeit möglich ist. Neue Mitarbeitende müssen direkt zu Beginn unterwiesen werden, weil Unsicherheit Risiken erhöht und Fehler entstehen können.
Neben der Theorie ist auch die Praxis wichtig, denn nur Übung schafft Sicherheit. Deshalb gehört ein Feuerlöschtraining dazu, weil Mitarbeitende dabei lernen, ruhig zu bleiben und richtig zu handeln, während Hemmungen abgebaut werden.
Nach der DGUV Information 205-023 müssen mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Wenn jedoch eine erhöhte Brandgefahr besteht oder viele Personen im Betrieb anwesend sind, kann eine Gefährdungsbeurteilung zeigen, dass mehr Brandschutzhelfer notwendig sind und eingesetzt werden sollten.
Praxisnahe Ausbildung von Brandschutzhelfern
Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer, und zwar praxisnah und rechtssicher, damit alle Vorgaben erfüllt werden und Sicherheit entsteht. Gleichzeitig profitieren alle im Betrieb, weil Abläufe bekannt sind und im Ernstfall richtig umgesetzt werden.
Davon profitieren:
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Mitarbeitende, weil sie sicher handeln können
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Kunden und Besucher, da Risiken sinken
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Auftragnehmer, weil Abläufe klar geregelt sind
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der gesamte Betrieb, weil Sicherheit steigt
Regelmäßige Brandschutzunterweisungen und ein Feuerlöschtraining senken Risiken und vermeiden Schäden, sodass im Notfall schnell und richtig reagiert werden kann.
Ihre Vorteile einer Brandschutzunterweisung mit Feuerlöschtraining
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Rechtssicherheit, weil alle Vorgaben eingehalten werden
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Praxisnähe, da realistische Übungen durchgeführt werden
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Effizienz, weil die Schulung an einem Tag in Berlin stattfindet
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Sicherheit, da geschulte Mitarbeitende im Notfall handeln können
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