Brandschutzunterweisung Pflegeeinrichtung Krankenhaus

Brandschutzunterweisung mit Feuerlöschtraining für Pflegeeinrichtungen

Gesetzlicher Hintergrund der Brandschutzunterweisung und des Feuerlöschtrainings

Arbeitgeber in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden regelmäßig im Brandschutz zu unterweisen und sie zusätzlich im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen, damit sie im Notfall sicher handeln können. Gerade in Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern ist diese Vorbereitung besonders wichtig, weil dort viele Menschen betreut werden und diese sich im Ernstfall oft nicht selbst schützen können.

Damit Mitarbeitende richtig reagieren, reicht reines Wissen jedoch nicht aus, sondern es braucht auch praktische Übungen. Deshalb verbindet eine Brandschutzunterweisung Theorie und Praxis, sodass Beschäftigte nicht nur wissen, was zu tun ist, sondern auch, wie sie handeln müssen.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

Eine zentrale Grundlage ist § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), denn dort ist klar geregelt, dass Arbeitgeber Maßnahmen zur Ersten Hilfe, zur Brandbekämpfung sowie zur Evakuierung treffen müssen. Außerdem müssen ausreichend Mitarbeitende benannt werden, damit sie als Brandschutzhelfer eingesetzt werden können und im Notfall unterstützen.

Damit diese Pflichten eindeutig sind, gibt es weitere Vorschriften, die ergänzend gelten und von Pflegeeinrichtungen beachtet werden müssen:

  • § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Arbeitgeber müssen Beschäftigte regelmäßig unterweisen, und dazu gehört auch der Brandschutz, weil Sicherheit am Arbeitsplatz wichtig ist.

  • § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Mitarbeitende sind über Brandbekämpfung und Evakuierung zu informieren, damit sie vorbereitet sind und richtig reagieren können.

  • ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“: Es sind Übungen mit Feuerlöschern durchzuführen, und gleichzeitig wird festgelegt, wie viele Brandschutzhelfer erforderlich sind.

  • DGUV Vorschrift 1 sowie DGUV Information 205-023: Diese Regeln beschreiben Aufgaben und Schulung von Brandschutzhelfern, sodass Unternehmen rechtssicher handeln können und klare Vorgaben haben.

Dadurch entstehen klare Regeln, die verständlich sind und gleichzeitig Sicherheit geben.

Warum Brandschutzunterweisung und Feuerlöschtraining wichtig sind

Eine Brandschutzunterweisung muss mindestens einmal pro Jahr stattfinden und außerdem dokumentiert werden, damit der Nachweis jederzeit möglich ist. Neue Mitarbeitende müssen direkt zu Beginn unterwiesen werden, weil sie sonst unsicher handeln könnten und Risiken entstehen.

Neben der Theorie ist auch die Praxis wichtig, denn nur Übung schafft Sicherheit. Deshalb gehört ein Feuerlöschtraining dazu, weil Mitarbeitende so lernen, ruhig zu bleiben und richtig zu reagieren, während Hemmungen abgebaut werden.

Nach der DGUV Information 205-023 müssen mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Wenn jedoch eine höhere Brandgefahr besteht oder viele Personen anwesend sind, kann eine Gefährdungsbeurteilung zeigen, dass mehr Brandschutzhelfer notwendig sind und eingesetzt werden sollten.

Praxisnahe Ausbildung von Brandschutzhelfern

Wir unterstützen Sie bei der Ausbildung Ihrer Brandschutzhelfer, und zwar praxisnah und rechtssicher, damit alle Vorgaben erfüllt werden und Sicherheit entsteht. Gleichzeitig profitieren alle im Betrieb, weil klare Abläufe bekannt sind und richtig umgesetzt werden.

Davon profitieren:

  • Mitarbeitende, weil sie sicher handeln können

  • Patienten, da sie besser geschützt sind

  • Bewohner, weil Risiken sinken

  • Besucher, und weil Abläufe klar geregelt sind

Regelmäßige Brandschutzunterweisungen und ein Feuerlöschtraining senken Risiken und vermeiden Schäden, sodass im Ernstfall schnell und richtig reagiert werden kann.

Ihre Vorteile einer Brandschutzunterweisung mit Feuerlöschtraining

  • Rechtssicherheit, weil alle Vorgaben eingehalten werden

  • Praxisnähe, da realistische Übungen durchgeführt werden

  • Effizienz, weil die Schulung an einem Tag in Berlin stattfindet

  • Sicherheit, da geschulte Mitarbeitende im Notfall handeln können

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Telefon: 030 559 559 12
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Ausbilden mit Erfahrung in der Brandvermeidung, als auch in der Brandbekämpfung

Erfahrung in der Erwachsenenausbildung als Ausbilder für Brandschutzbeauftragte, Ausbilder in der Feuerwehr FwDV2, Ausbilder in der Jugendfeuerwehr, sowie als Ausbilder für Betriebssanitäter und Ersthelfer.

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